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   FG Hessen, 31.01.2008 - 9 K 1662/05   

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https://dejure.org/2008,31094
FG Hessen, 31.01.2008 - 9 K 1662/05 (https://dejure.org/2008,31094)
FG Hessen, Entscheidung vom 31.01.2008 - 9 K 1662/05 (https://dejure.org/2008,31094)
FG Hessen, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 9 K 1662/05 (https://dejure.org/2008,31094)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1
    Kosten für eine Legasthenietherapie als außergewöhnliche Belastung; Leseschwäche; Legasthenie; Rechtschreibschwäche; Therapie; Krankheitskosten; Nachweis; Attest; Internat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kosten für eine Legasthenietherapie als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leseschwäche; Legasthenie; Rechtschreibschwäche; Therapie; Krankheitskosten; Nachweis; Attest; Internat

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.06.2000 - III R 54/98

    Außergewöhnliche Belastung bei Legasthenie

    Auszug aus FG Hessen, 31.01.2008 - 9 K 1662/05
    Selbst wenn der Amtsarzt oder der medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkasse nicht einschlägig spezialisiert sein sollte, wäre es ohne weiteres möglich, erforderlichenfalls im Rahmen einer Nachfrage bei den tätig gewordenen Stellen, sich ein eigenes medizinisches Urteil zu bilden und eine auf allgemeinen Grundsätzen beruhende, die Behörden und Gerichte grundsätzlich bindende amtliche Bestätigung abzugeben (vgl. dazu auch Urteil des BFH vom 07.06.2000 III R 54/98, BStBl 2001, 94).
  • BFH, 30.06.1995 - III R 52/93

    Von einem amtsärztlichen Attest vor Kurantritt kann abgesehen werden, wenn

    Auszug aus FG Hessen, 31.01.2008 - 9 K 1662/05
    Nur in Ausnahmefällen kann von diesen strengen Nachweiserfordernissen abgesehen werden, wenn sich die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme bereits aus anderen amtlichen Unterlagen offensichtlich ergibt (vgl. z.B. Urteil des BFH vom 20.06.1995 III R 52/93, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1995, 614).
  • BFH, 03.03.2005 - III R 64/03

    Außergewöhnliche Belastung: Behandlungskosten für "Lese-Rechtsschreibschwäche";

    Auszug aus FG Hessen, 31.01.2008 - 9 K 1662/05
    Dies ist durch Vorlage eines vor der Behandlung ausgestellten amtsärztlichen Attestes nachzuweisen (vgl. Urteil des BFH vom 03.03.2005 III R 64/03; amtlich nicht veröffentlichte Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2005, 846 m.w.N.).
  • BFH, 16.08.2006 - III B 20/06

    Grundsätzliche Bedeutung; Internatskosten als agB

    Auszug aus FG Hessen, 31.01.2008 - 9 K 1662/05
    Der Nachweis ist grundsätzlich durch Vorlage eines amtsärztlichen Attests zu führen, wobei auch insoweit die dargelegten Ausnahmen gelten (vgl. Beschluss des BFH vom 16.08.2006 III B 20/06, BFH/NV 2006, 2075 m.w.N).
  • BFH, 11.11.2010 - VI R 18/09

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11. 11. 2010 VI R 17/09 - Verzicht auf mündliche

    das Urteil des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 31. Januar 2008 9 K 1662/05 und die Einspruchsentscheidung vom 13. Mai 2005 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 --zuletzt-- vom 30. Januar 2006 in der Weise zu ändern, als Aufwendungen in Höhe von ... EUR als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden.
  • FG Niedersachsen, 20.08.2010 - 15 K 514/08

    Berücksichtigung von Aufwendungen für bei einem Discounter erworbene

    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen, weil der BFH sich in einem anhängigen Revisionsverfahren mit der Frage auseinander zu setzen hat, ob zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer krankheitsbedingten Maßnahme ein vor Einleitung dieser Maßnahme erstelltes amtsärztliches Gutachten erforderlich ist (Aktenzeichen beim BFH VI R 18/09 gegen Urteil des Hess. FG vom 31. Januar 2008 9 K 1662/05).
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